Die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail verursacht noch keine Kosten. Unsere Honoraransprüche entstehen durch Erteilung eines Auftrages zu Ihrer Vertretung und/oder Ihrer Beratung.
Die Höhe unseres Honorares kann als Pauschale oder als Stundensatz vereinbart werden. Wird keine Verreinbarung getroffen, berechnet sich die Höhe des Honorares nach dem Gegenstandswert, den Rahmen- gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Versicherung, um eine Deckungszusage einzuholen.
Wir haben mit allen Versicherern gute Erfahrungen gemacht. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Bitte beachten Sie:
Sie haben als Versicherungsnehmer das Recht der freien Anwaltswahl. Sie müssen sich nicht an einen von Ihrer Rechtsschutzversicherung benannten Rechtsanwalt verweisen lassen.